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Presseerklärung zur Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes (StUG)

Berlin, den 5. 10. 2011

Die parlamentarische Mehrheit für eine weitere Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes (StUG) noch vor dem Tag der deutschen Einheit ist ein unermesslicher gesellschaftspolitischer Erfolg. Der moralischen Demütigung und Entwürdigung der Opfer wurde damit ein Ende gesetzt.

Die seit zwei Jahrzehnten von Opfern, Opferverbänden und Aufarbeitungsinitiativen vorgebrachten Forderungen, der Unverantwortbarkeit der Weiterbeschäftigung ehemaliger MfS-Mitarbeiter in der Stasi-Unterlagenbehörde (BStU) durch externe Umsetzung Rechnung zu tragen, wurde seitens der Verantwortungsträger durch süffisante Wenn und Aber unterlaufen.

Wenn Wolfgang Thierse, der neben Joachim Gauck, Marianne Birthler u. a., im Frühjahr 1992 zu den Ideenträgern des „Aufrufs für ein ‚Tribunal“ gehörte und damit die Gründung unseres Vereins in Leipzig initiierte, nun im Bundestag seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Versetzung der ehemaligen MfS-Mitarbeiter und andere Maßnahmen des Novellierungsgesetzes ins Feld führt, sind ihm die Inhalte des damaligen Aufrufs zum Umgang mit dem Erbe der DDR-Diktatur entrückt:

„Wir stehen vor den Folgen der Zerrüttung der Wirtschaft und der Natur, der Städte
und Landschaften, der Verwaltung und des Rechts, der Bildung und Wissenschaft,
der menschlichen Kommunikation und unseres Denkens.“ (2. Absatz des Aufrufs)

Selbstverständlich gilt für ihn, dass er als Volksvertreter nur seinem Gewissen verpflichtet ist, aber mit der Unterzeichnung des Aufrufs hat er sich zur Aufarbeitung der Diktaturfolgen bekannt; die Verletzung der Würde von Opfern politischer Verfolgung durch Duldung von Trägern des DDR- Systems in der verantwortlicher Position unseres Gemeinwesens galt auch damals als nicht hinnehmbar - aus Gewissensgründen!

Wir freuen uns mit dem Bundesbeauftragten Roland Jahn, dass seine von persönlichen Diffamierungen begleitete Zielsetzung zur moralischen Erneuerung der Behörde vom Bundesgesetzgeber aufgegriffen wurde.

gez. Reinhard Dobrinski