FORUM ZUR
AUFKLÄRUNG
UND ERNEUERUNG

Vertretung der Interessen der Opfer der SED-Diktatur

Unstreitig dürfte sein, daß sich die Wirksamkeit der Vertretung der Opfer in der Gesetzgebung zur Entschädigung erlittener gesundheitlicher und materieller Schäden widerspiegelt. Dazu gehören die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung, dieAnerkennung einer Opfer-/Ehrenrente, die Anerkennung der Folgen von Versagung beruflicher Bildung. Dazu ist festzuhalten, daß einige Themen seit einem Jahrzehnt jenseits der Grenze von Anstand und Würde - letztere grundgesetzlich geschützt - behandelt werden.

Stichworte:

+Verkaufs- und Erlösnachweis für Eigentumseinziehung nach § 10 Abs. 2 VermG
+Nichtrückgabe der zwangsenteigneten Grundstücke an der Berliner Mauer/innerdeutsche Grenze
+Anerkennung gesundheitlicher Schäden durch Haft oder Verschleppung
+Rentennachteile im Falle beruflicher Rehabilitierung (Notbremsung durch Bundesrat)
+Kurzhalten von Antragsfristen...

Verweisen möchte ich auf Presseerklärungen, die Help e. V. und unser Verein kürzlich gemeinsam herausgegeben haben.
Die Presseerklärung zum endgültigen Rechtsverlust zu Entschädigungsansprüchen nach dem Vermögensrechtsergänzungsgesetz vom 22.9.2001 (Ablauffrist: 22.3.01) soll ein Signal von der Mitgliederjahresversammlung aus Leipzig werden.