Eine
Vielzahl solcher
Goldmünzen sowie
wertvolle Briefmarken wurden einem Brandenburger
vom MfS nach einem fingierten Strafverfahren entwendet
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Verhinderung einer dauerhaften Diskreditierung:
Im letzten Jahr betreuten wir unter hohen persönlichen
und Zeitaufwand in den Ländern
Brandenburg und Sachsen-Anhalt zwei Wiederaufnahmeverfahren von SED-Opfern
Nach monatelangen Recherchen in Stasi-, Gerichts- und Steuerakten sowie den
Gesetzesgrundlagen der DDR (Steuerrecht, Zollgesetz, Geldverkehrsordnung, Edelmetallgesetz)
haben Dr. Ullmann und Reinhard Dobrinski die Voraussetzungen als hinreichend
angesehen, Anträge zur Wiederaufnahme von Verfahren zur strafrechtlichen Rehabilitierung
gemäß § 359 Ziff. 5 StPO zu stellen.
In beiden Fällen wurde den Opfern die strafrechtliche Rehabilitierung teilweise
oder ganz versagt. Im “Brandenburger Fall” ist zu verzeichnen, daß der Betroffene
bereits 1990 - noch unter der Regierung von de Maiziere` - einen Antrag auf
Kassation, eine Besonderheit des DDR-Strafrechts, gestellt hatte. Dieser Antrag
wurde bis 1996 verschleppt und dem Betroffenen die Vorteilhaftigkeit eines strafrechtlichen
Rehabilitierungsverfahrens suggeriert.
Eine erneute Verhandlung des Falls, die DDR-Staatsstaatsanwälte, Richter, MfS-Vernehmer
und Steuerfahnder auf Zeugen-/Anklagebank erlebt hätten, wurde verhindert. Die
Rechtswege der Opfer wurden in einem Fall nach enormen Anwaltskosten und im
and ren Fall mangels Masse aufgegeben. Wenn das “mangels Masse” etwas zu locker
erscheinen sollte, dann sollte es uns nur bewußt machen, daß nicht anerkannter
“Opferstatus” Rentenverlust auf Lebenszeit und soziale Ausgrenzung bedeutet.
Für diese Opfer, das sei an die Adresse unserer Volksvertreter gesagt, ist die
DDR nicht untergegangen. Mich persönlich macht es wütet, wenn die Planer und
Vollzieher der Diktatur durch den Einigungsvertrag das “mildere Recht” der Bundesrepublik
Deutschland empfangen, obendrein durch Bundesverfassungsgerichtsentscheid und
vor dem Abschluß stehenden Gesetzgebungsakt ihre diktaturerhaltende Lebensarbeitsleistung
in fürstliche Renten gewandelt bekommen. Diese Art erneuter Diktaturnachpflege
in Deutschland ist nicht hinnehmbar.
Unausbleiche Folge geschilderter Fälle der Nichtrehabilitierung ist, daß der
Glaube in Rechtsstaatlichkeit und Demokratie der Bundesrepublik Deutschland
nicht nur vorübergehend erschüttert wird. Leider gelangt man im Umgang mit Staatsanwälten
und Richtern auch zu der Überzeugung, daß durch die Stasi-Unterlagen belegte
Rechtsbeugung und -willkür in diesem Bereich exzessiver Diktaturausübung schnell
damit “abgebürstet” wird, daß Zollvergehen und Steuerhinterziehung... auch nach
rechtsstaatlichen Maßstäben strafbare Handlungen sind. Mit “Lehrweisheiten”,
die in Fach “Lebenskunde” vermittelt werden, wird der zweite Bereich der justitiellen
Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit, die Opfer-Rehabilitierung, dauerhaft diskreditiert.
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